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   VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377   

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VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 (https://dejure.org/2012,15801)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 (https://dejure.org/2012,15801)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 8 ZB 11.2377 (https://dejure.org/2012,15801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtung eines Schifffahrtszeichens - Beginn der Widerspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Über die Gewährung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist entscheidet der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen der anhängigen Klage inzident (vgl. BVerwG vom 8.3.1983 NJW 1983, 1923).

    Auch kann dieser Irrtum ausnahmsweise unverschuldet sein, wenn sich der Beteiligte durch ein entsprechendes behördliches Verhalten in seinem Irrtum bestärkt fühlen muss (vgl. BVerwG vom 8.3.1983 NJW 1983, 1923).

  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG vom 16.11.2010 Az. 6 B 58/10 ; vom 17.12.2010 ZOV 2011, 45 RdNrn. 7 f.; vom 4.10.2010 Az. 9 B 1/10 ).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten einer Rechtssache liegen vor, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet (BayVGH vom 3.11.2009 Az. 1 ZB 06.1842 ; ThürOVG vom 17.8.2000 NVwZ 2001, 448; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2010, RdNr. 9 zu § 124), sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. Berkemann DVBl. 1998, 446/456).
  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 ZB 10.1524

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH vom 15.2.2011 Az. 14 ZB 10.1524 m.w.N.; vom 1.3.2012 Az. 9 ZB 11.2528 ).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 9 ZB 11.2528

    Zwangsgeld; Fälligkeit; Anwendungsermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH vom 15.2.2011 Az. 14 ZB 10.1524 m.w.N.; vom 1.3.2012 Az. 9 ZB 11.2528 ).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 A 09.40068

    Planfeststellung für einen Straßenbahnneubau; Feststellung der Nichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Es kann offen bleiben, ob es sich bei dieser Regelung um eine von der Plangenehmigung erfasste notwendige Folgemaßnahme im Sinn des Art. 74 Abs. 6 Satz 2, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG handelt, die von der Bestandskraft der Genehmigung erfasst wäre und damit ohnehin nicht mehr angefochten werden könnte, oder ob sie lediglich als Anordnung zum Vollzug der Plangenehmigung in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren einzustufen ist (zur Abgrenzung vgl. BayVGH vom 18.10.2010 DVBl 2011, 54 [nur Leitsatz] m.w.N.); sie ist jedenfalls schon nach ihrem Wortlaut ("müssen") kein bloßer unverbindlicher Hinweis.
  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten einer Rechtssache liegen vor, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet (BayVGH vom 3.11.2009 Az. 1 ZB 06.1842 ; ThürOVG vom 17.8.2000 NVwZ 2001, 448; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2010, RdNr. 9 zu § 124), sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. Berkemann DVBl. 1998, 446/456).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 14.09.1998 - 8 B 154.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in

  • BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 4.97

    Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als

  • BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 70.01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist - Treffen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 12.06.2006 - 3 B 181.05

    Rechtsnachfolge; Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes;

  • BVerwG, 01.11.2006 - 9 B 25.05

    Verwaltungsakt; Allgemeinverfügung; Zustandsregelung; Schifffahrtszeichen;

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 ZB 10.205

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Urteil im Ergebnis nicht

  • VGH Bayern, 04.09.2001 - 15 ZB 00.1583
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2012 - 8 ZB 11.2377 - juris Rn. 12; B.v. 14.6.2012 - 8 ZB 11.2366 - jurisRn. 18, VGH BW, B.v. 12.7.2012 - 2 S 1265/12 - NVwZ-RR, 778; OVG NRW, B.v. 21.6.2012 - 18 A 1459/11 - juris Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6022/16

    Ruhen des Verfahrens; Schweben von Vergleichsverhandlungen; Klagebefugnis einer

    So aber ohne weitergehende Prüfung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 8 ZB 11.2377 -, juris, Rn. 13 und VG Hamburg, Urteil vom 24. Juli 2014 - 5 K 1793/12 -, juris, Rn. 49.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 1 B 48.14

    Ausweisung einer Wasserskistrecke; sachliche Zuständigkeit; Bundeswasserstraße

    Das aufgestellte Tafelzeichen E. 17 nach der Wasserskiverordnung (WasSkiV) ist ebenso wie allgemeine Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung als Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung zu qualifizieren (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 8 ZB 11.2377 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 3 B 16.1899

    Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung bei eventueller Versorgungsehe

    Die richterliche Überzeugung muss auf rational nachvollziehbaren Gründen beruhen, das heißt sie muss insbesondere die Denkgesetze, die Naturgesetze sowie zwingende Erfahrungssätze beachten (vgl. BayVGH, B.v. 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 - juris Rn. 12 m.w.N.; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 108, Rn. 47 ff.).
  • OVG Thüringen, 21.04.2021 - 1 KO 135/20

    Aufhebung der Umweltzone in Erfurt

    Ihre Rechtsfähigkeit setzt im Gegenteil geradezu voraus, dass sie das ihr zurechenbare Verhalten ihrer Organe, Vertreter und deren Hilfspersonen gegen sich gelten lassen muss (BVerwG, Beschluss vom 12.06.2006 - 3 B 181.05 -, juris Rnr. 5, BayVGH, Beschluss vom 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 -, juris Rnr. 13, a. A. offenbar VG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2017 - 6 K 6022/16 -, juris Rnr. 70 ff., wonach eine Zurechnung straßenverkehrserheblichen Verhaltens mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich sein soll).
  • VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)

    Die richterliche Überzeugung muss auf rational nachvollziehbaren Gründen beruhen, das heißt sie muss insbesondere die Denkgesetze, die Naturgesetze sowie zwingende Erfahrungssätze beachten (vgl. BayVGH, B.v. 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 - juris Rn. 12 m.w.N.; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 108, Rn. 47 ff.).
  • VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236

    Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe

    Die richterliche Überzeugung muss auf rational nachvollziehbaren Gründen beruhen, das heißt sie muss insbesondere die Denkgesetze, die Naturgesetze sowie zwingende Erfahrungssätze beachten (vgl. BayVGH, B.v. 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 - juris Rn. 12 m.w.N.; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 108, Rn. 47 ff.).
  • VG Schleswig, 21.02.2019 - 12 A 1556/16

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung

    Die richterliche Überzeugung muss auf rational nachvollziehbaren Gründen beruhen, das heißt sie muss insbesondere die Denkgesetze, die Naturgesetze sowie zwingende Erfahrungssätze beachten (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 - Juris Rn. 12 m.w.N.; Höfling , Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 108, Rn. 47 ff.).
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